Grundlegendes zum Bürgergeld
Die Einführung des Bürgergeldes ist eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung wird dadurch weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.
Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt.
Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen ist danach erst zu berücksichtigen, wenn es folgende Summe übersteigt: 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person, die in dieser Bedarfsgemeinschaft lebt. Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Ausnahme: die Heizkosten. Diese unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
Die Leistungsminderungen werden mit dem Bürgergeld neu geregelt. Zum 31. Dezember 2022 endet das sogenannte Sanktionsmoratorium. Ab dem 1. Januar 2023 können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse zu Leistungsminderungen führen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass Ihre finanzielle Unterstützung für eine bestimmte Zeit gekürzt wird. Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs, bei der zweiten für 2 Monate um 20 Prozent und ab der dritten für 3 Monate um 30 Prozent. Bei einem Meldeversäumnis mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs. Die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft sind davon nicht betroffen.
Seit 1. Juli 2023 änderte sich zudem:
Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll dabei intensiver unterstützt werden. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss auch in 3 statt 2 Jahren nachgeholt werden kann. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ist ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro beschlossen. Die Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen wurden dauerhaft ins Gesetz aufgenommen. Aber auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, soll unterstützt werden – mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro.
Für den „roten Faden“ und Transparenz im Eingliederungsprozess sorgt der Kooperationsplan. In diesem wird die gemeinsam entwickelte Strategie in klarer und verständlicher Sprache festgehalten und ermöglicht somit ein besseres Miteinander. Bei Bedarf kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Regelbedarfshöhen 2024
Online-Beantragung
Im ersten Schritt können Sie die notwendigen Erstanträge für Bürgergeld bei uns online stellen.
Im zweiten Schritt erfolgt die Registrierung zum Jobcenterportal. Mit diesem Onlinepostfach (Konto) können Sie fortan alle Angelegenheiten mit uns digital erledigen.
Beantragung Papierform
Herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Die Unterlagen uns dann gerne per Post schicken oder persönlich an unserem Servie abgeben.