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Antragsstellung

Allgemeine Informationen zur Antragstellung

Sie können Anträge formlos, also mündlich, telefonisch, per E-Mail, online oder schriftlich stellen, um erst einmal keinen Anspruchsverlust zu riskieren.

Jedoch müssen Sie auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung der Antragsvordrucke nicht verzichten sollten. Unter folgendem Link finden Sie Formulare zur Beantragung von Leistungen beim KreisJobCenter. Sie können diese Anträge herunterladen, ausdrucken und bei uns abgeben oder uns per Post zusenden. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, die Anträge online auszufüllen, zu unterschreiben und uns per E-Mail zuzusenden. Eine ausführliche Anleitung zu dieser Möglichkeit finden Sie hier ebenfalls.

Hauptstelle Marburg:
Tel.: 06421 - 405 70
Fax:  06421 - 405 7200   

Regionalcenter Stadtallendorf:
Tel.: 06428 – 447 0
Fax:  06428 - 447 2111

Regionalcenter Biedenkopf:
Tel.: 06461 – 79 0
Fax:  06461 - 79 3121

E-Mail: kreisjobcentermarburg-biedenkopfde

Informationen zum Ablauf der Antragstellung für Neukundinnen und Neukunden

Wenn Sie im Landkreis Marburg Biedenkopf noch nie bzw. innerhalb der letzten 6 Monate keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II bezogen haben, wenden Sie sich bitte für Ihre erste Vorsprache an unsere Erstberatung.   

Sie erhalten hier eine qualifizierte Beratung und sofern ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, entsprechende Antragsformulare sowie eine Liste der erforderlichen leistungsrelevanten Unterlagen.

Zur Zeit erfolgt die Erstberatung pandemiebedingt nur telefonisch. Die entsprechenden Antragsformulare senden wir Ihnen im Anschluss an das Beratungsgespräch gerne per Post zu, sofern ein Anspruch auf Bürgergeld voraussichtlich besteht. 

Wenn Sie sich vorbereiten und den Antrag bereits vor der (telefonischen) Erstberatung ausfüllen möchten, finden Sie das Formular dazu hier:

Bitte halten Sie für die (telefonische) Erstberatung Nachweise über Ihre Unterkunftskosten und Ihr Einkommen/Vermögen bereit.

Wichtig

Die abschließende Entscheidung, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, liegt bei Ihrem / Ihrer künftigen Fallmanager / Fallmanagerin.

Die Terminanfrage für die Erstberatung kann durch Vorsprache, telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die reine Terminanfrage für die Erstberatung zwar der Fristwahrung dient, für sich genommen aber noch keine Antragstellung darstellt, wenn wir Sie auf Ihre Terminanfrage hin nicht erreichen können. Bitte achten Sie daher unbedingt sorgfältig darauf, dass Sie uns Ihre korrekten Kontaktdaten übermitteln. 

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Antrag formlos, also mündlich, telefonisch, per E-Mail, online oder schriftlich zu stellen, um erst einmal keinen Anspruchsverlust zu riskieren. Jedoch müssen Sie auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung der Antragsvordrucke nicht verzichten sollten. 

Anfrage nach einem Termin für die Erstberatung:

Die Terminvereinbarung kann durch Vorsprache, telefonisch, per E-Mail oder das folgende Kontaktformular erfolgen.
Anrede
Deutsche Sprachkenntnisse
Datenschutz

Haben Sie persönliche Daten eingegeben, stimmen Sie mit der Abgabe des Formulars zu, dass Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Beschwerdebearbeitung und Auswertung erfasst werden. Die Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes werden beachtet.

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