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Berechtigte

Wer kann die Leistungen erhalten?

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schülern in allgemein- oder berufsbildenden Schulen das Mitmachen.

Bis auf die Leistungen für Sport, Musik & Kultur für ausschließlich unter 18-Jährige werden alle anderen Leistungen für Kinder und Jugendliche von 0 bis 24 Jahren gezahlt.

Voraussetzung ist, dass die Familie

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
    (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag (BKGG)
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
    (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    (§ 2 und § 3 AsylbLG) erhält
    oder
  • ein geringes Einkommen erzielt

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