Wer kann die Leistungen erhalten?
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schülern in allgemein- oder berufsbildenden Schulen das Mitmachen.
Bis auf die Leistungen für Sport, Musik & Kultur für ausschließlich unter 18-Jährige werden alle anderen Leistungen für Kinder und Jugendliche von 0 bis 24 Jahren gezahlt.
Voraussetzung ist, dass die Familie
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
(Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) - Wohngeld und/oder Kinderzuschlag (BKGG)
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
(Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(§ 2 und § 3 AsylbLG) erhält
oder - ein geringes Einkommen erzielt