Wenn Sie nicht wissen, ob Sie und Ihre Kinder einen Anspruch auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag haben, besteht mit Hilfe eines Internetrechners eine einfache Möglichkeit, Ihren Anspruch selbst zu überprüfen. Folgende Daten müssen eingegeben werden:
- Anzahl der Familienmitglieder
- monatliche Kaltmiete
- Nebenkosten ohne Heizkosten
- Höhe des Brutto-Lohns
- Werbungskosten und
- Angaben zu sonstigem Einkommen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung).
Sie erhalten dann eine überschlägige Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Wurde hier ein Anspruch errechnet, sollten Sie unbedingt einen Wohngeld- und/oder Kinderzuschlagsantrag stellen.
Durch den Bezug einer dieser Sozialleistungen erhalten Ihre Kinder ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Diese können Sie dann mithilfe des allgemeinen Antrags und dem Vorlegen einer Kopie des Bewilligungsbescheides der Wohngeldstelle bzw. der Familienkasse für Ihre Kinder beantragen.
Den Antrag senden Sie bitte an:
Koordinierungsstelle Bildung und Teilhabe im KreisJobCenter Marburg
Raiffeisenstraße 6
35043 Marburg
oder geben ihn in einem der Regionalcenter des KreisJobCenters ab.
Die Anträge müssen immer vor dem Bedarf z.B. der Überweisung der Kosten für die Klassenfahrt oder dem Auszahlungstermin für den Schulbedarf (1. August bzw. 1.Februar) gestellt werden.