Sport, Musik & Kultur
Mitmachen ist möglich in den Bereichen Kultur, Musik, Sport & Freizeit.
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche stärker in bestehende Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und den Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren. Zudem prägt die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur die Persönlichkeit und Identität und nimmt Einfluss auf die individuelle Entwicklung und ist prägend für soziale Kompetenz.
Mitmachen eröffnet Chancen!
…für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren mit einem Anspruch auf die hier genannten Sozialleistungen:
Jedem Kind, das an einer entsprechenden Aktivität teilnimmt, stehen pauschal 15,- € monatlich zur Verfügung.
Dieser Betrag kann für
- Mitgliedsbeiträge für die Bereiche Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein, Schachclub, Pfadfinder usw.),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht, Malschule),
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Theaterworkshops),
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Konfirmanden-/Theaterfreizeit, Ferienspiele)
sowie die dafür jeweils notwendigen Ausrüstungsgegenstände eingesetzt werden.
Wenn eine Direktzahlung an den Anbieter gewünscht wird, muss ein gesonderter AntragPDF-Datei62,47 kB zur Kostenübernahme gestellt werden, der vom Verein oder dem entsprechenden Leistungsanbieter ausgefüllt und dann bei der zuständigen Sozialbehörde abgegeben wird:
Mittagsverpflegung
Alle Kinder und Jugendlichen sollen die Möglichkeit haben, an der in der Kindertageseinrichtung oder in der Schule angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilzunehmen.
Wichtig ist neben der Nahrungsaufnahme das gemeinschaftliche Erlebnis mit Gleichaltrigen.
Antragsverfahren
Neuantrag:
- Sie füllen den Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistung aus,
- kreuzen die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an
- tragen die besuchte Einrichtung/Schule ein und
- geben den Antrag bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde ab.
- Wir senden Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung für die Dauer des Bewilligungszeitraums der jeweiligen Sozialleistung zu.
- Wir senden eine Kopie der Kostenübernahmeerklärung an die zuständige Abrechnungsstelle.
- Ihr Kind darf am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen.
Guten Appetit!
Weiterbewilligung:
- Wenn Sie SGB II Leistungen beziehen, müssen Sie lediglich Mittagessen im Folgeantrag ankreuzen.
- Wenn Sie andere Sozialleistungen erhalten, erfolgt das Verfahren wie bei einem Neuantrag (siehe oben).
Schulbasispaket
Das Schulbasispaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren mit einer angemessenen Ausstattung am Unterricht teilnehmen können.
So können je nach Anforderungen der entsprechenden Schule unter anderem
- Taschenrechner
- Farbkasten
- Hefte
- Stifte
- Zirkel
durch das Schulbasispaket finanziert werden.
Das Schulbasispaket wird in zwei Stufen ausbezahlt:
- Eltern erhalten jeweils zum ersten August 103 Euro und zum ersten Februar des Folgejahres 51,50 Euro (Stand 2021).
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG müssen hierfür keinen gesonderten Antrag stellen.
- Alle anderen berechtigten Familien müssen das Schulbasispaket beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag Ihren aktuellen Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbescheid in Kopie bei.
- Für alle Jugendlichen ab 15 Jahren muss eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Hier finden Sie den Antrag zum Download:
Fahrten & Ausflüge
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche der berechtigten Familien an allen eintägigen Ausflügen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung teilnehmen.
Ebenfalls werden die Kosten für mehrtägige Fahrten in der Schule oder Kindertageseinrichtung übernommen. Allerdings gelten hier die Höchstgrenzen des hess. Erlasses zu den Schulwanderungen und Schulfahrten bei der Kostenhöhe und Häufigkeit.
- Es werden die tatsächlich anfallenden Kosten für Tagesausflüge übernommen.
- Die Kosten für mehrtägige Fahrten werden bis zu einer Gesamthöhe von 300 Euro für Inlandsfahrten und 450 Euro für Auslandsfahrten übernommen. Es gibt aber eine Begrenzung bezüglich der Anzahl mehrtägiger Fahrten.
- Die Kosten werden direkt an die Schule oder die Kindertageseinrichtung gezahlt.
- In begründeten Ausnahmefällen kann eine Erstattung auf das Elternkonto erfolgen.
- Taschengeld für zusätzliche Ausgaben können nicht übernommen werden.
Reichen Sie bitte einen Nachweis der entstehenden Kosten ein. Dies kann eine Kopie des Elternbriefes sein oder Sie lassen die "Erklärung zur Kostenhöhe von eintägigen Ausflügen"PDF-Datei42,08 kB ausfüllen. Bitte achten Sie darauf, dass die Schule oder die Kindertageseinrichtung die Erklärung abstempelt.
Der Erlass des Hessischen Kulturministeriums zu Schulwanderungen und Schulfahrten vom 07. Dezember 2009 schreibt vor, dass eine Schülerin oder ein Schüler in der Mittelstufe (Kl. 5 bis 10) höchstens an drei Klassenfahrten und in der Oberstufe höchstens an einer Studienfahrt teilnehmen kann. Eine Studienfahrt nach Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen oder eine Fahrt im Austausch mit Partnerschulen kann zusätzlich stattfinden.
Da viele Schulen zusätzliche Fahrten anbieten (z.B. Chorfreizeiten, Projektfahrten u.ä.) müssen Sie sich entscheiden, welche der Fahrten Sie über das Bildungs- und Teilhabepaket abrechnen möchten.
Schülerbeförderung
Nach dem Ende der Sekundarstufe I erhalten Schülerinnen und Schüler, die noch keine 25 Jahre alt sind, die Schülerbeförderungskosten erstattet.
Die nächstgelegene, allgemein- oder berufsbildende Schule des gewählten Bildungsgangs muss mindestens 3 km entfernt liegen.
- Es wird das für den jeweiligen Schulweg kostengünstigste Angebot des öffentlichen Nahverkehrs (in der Regel das Schülerticket Hessen) übernommen.
- Der Bewilligungsbescheid ermöglicht den Erhalt des Schülerticket Hessen durch den ALV Oberhessen GmbH & Co.KG bzw. Becker & Sohn GmbH &Co. KG oder die Stadtwerke.
- Die monatlichen Raten werden für die Dauer des Bewilligungszeitraums zum Monatsanfang auf das Konto der Eltern oder des jungen Erwachsenen überwiesen und von dort per Lastschrift eingezogen.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem Kauf nach der gültigen Verfahrensweise!
Lernförderung
Kinder benötigen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Bisher scheiterte dies jedoch häufig an den finanziellen Möglichkeiten. Mit dem Bildungspaket können Kinder und Jugendliche unter 25 Jahre die Übernahme der Kosten für eine außerschulische Lernförderung beantragen.
Stellen die Schulen oder schulnahen Träger (z.B. Fördervereine) eigenständig organisierte und in der Regel kostenfreie Förderangebote, so sind diese vorrangig zu nutzen.
Es werden die tatsächlichen Kosten einer angemessenen, geeigneten und die schulischen Angebote ergänzende Lernförderung übernommen. Die Bewilligung erfolgt nur um wesentliche Lernziele zu erreichen.
Für das Erreichen einer besseren Schulartempfehlung oder eines besseren Notendurchschnitts können keine Kosten übernommen werden.
Neben dem allgemeinen Antrag müssen die folgenden Formulare eingereicht werden:
Das zweite Formular muss von der Person bzw. dem Institut ausgefüllt werden, die bzw. das die Lernförderung durchführen möchte. Sie können neben kommerziellen Anbietern auch eine von der Schule empfohlene private Nachhilfe nutzen.
Die Qualifizierung und Eignung des Anbieters wird geprüft. Die Zahlungen erfolgen direkt an den Anbieter aufgrund seiner Rechnungsstellung.