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Rechtliches

Hier finden Sie Informationen rund um die rechtlichen Aspekte des Arbeitslosengeldes II. Außerdem stellen wir Ihnen die Aufgaben des Fachdiensts Recht vor.

Rechtliches

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende richtet sich an Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit finden können oder ihr Einkommen nicht ausreicht, um ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu bestreiten.

Wer das sogenannte Arbeitslosengeld II beziehen möchte, hat die Pflicht alle Möglichkeiten zu nutzen, um wieder unabhängig von staatlichen Leistungen leben zu können.

Im Vordergrund steht dabei die Bemühung, selbst einen Job zu finden und damit seinen Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren.

Das Arbeitslosengeld II beinhaltet im Wesentlichen Pauschalen für den allgemeinen Lebensunterhalt, wie Ernährung, Kleidung und Wohnkosten, wie Miete und Heizkosten.
 
Daneben können Sie finanzielle und andere Hilfen zur Wiedererlangung einer Arbeitsstelle von uns erhalten.

Unter der Rubrik Fachdienst Recht stellen wir Ihnen unseren Fachdienst Recht mit den Abteilungen Widerspruch, Unterhalt und Ordnungswidrigkeiten vor.

Unter Gesetzliche Grundlagen finden Sie die die wesentlichen Gesetze im Bereich Arbeitslosengeld II.

Falls Sie eine konkrete Frage haben, finden Sie unter der Rubrik Fragen und Antworten vielleicht die passende Antwort hierauf. Ansonsten steht Ihnen selbstverständlich Ihr*e Fallmanager*in zur Verfügung

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