Weitere Informationen und Zahlen finden Sie in der folgenden Informationsbroschüre:
Kosten der Unterkunft und Heizung
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) werden bei der Gewährung von Leistungen die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit diese angemessen sind.