Ein Bildungsgutschein (§81 ff Sozialgesetzbuch III) kann für eine Fortbildung oder eine Umschulung ausgehändigt werden, wenn eine Qualifizierungsmaßnahme notwendig ist, um einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin beruflich einzugliedern. Eine Fortbildung oder Umschulung wird in der Regel von einem speziell zertifizierten Bildungsträger in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt. Umschulungsmaßnahmen (Fachschulberufe ausgenommen) können auch in ausbildungsberechtigten Betrieben in Vollzeit oder Teilzeit erfolgen.
Zweckmäßge Fortbildungen sind zum Beispiel:
- Qualifizierung Omnibusführerschein
- Schweißerscheine DVS
Zweckmäßig können Umschulungen in
- Metallberufe
- Handwerksberufe
- Altenpflege
- Sozialberufe (Erzieher/Erzieherin)
sein.
Aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) können kurze Qualifizierungen (ein- oder mehrtägige Kurse) gefördert werden, die mit einem Zertifikat abschließen und Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme sind.
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Gabelstaplerschein
- Kettensägenschein
- Gesundheitsbelehrung
- Erste-Hilfe-Kurs
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Fallmanager bzw. Ihrer Fallmanagerin.