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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 Sozialgesetzbuch III) können Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei zertifizierten Bildungsträgern gefördert werden, die berufliche oder auch berufsübergreifende Kenntnisse vermitteln.


Gefördert werden unter anderem

  • Bewerbungscoachings
  • Training für Vorstellungsgespräche
  • EDV Grundqualifizierung
  • Sozialpädagogische Einzelfallhilfen

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