Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 Sozialgesetzbuch III) können Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei zertifizierten Bildungsträgern gefördert werden, die berufliche oder auch berufsübergreifende Kenntnisse vermitteln.
Gefördert werden unter anderem
- Bewerbungscoachings
- Training für Vorstellungsgespräche
- EDV Grundqualifizierung
- Sozialpädagogische Einzelfallhilfen