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Arbeitsgelegenheiten

Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten werden ausschließlich zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichtet. Rechtsgrundlage ist §16 d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Arbeitsgelegenheiten sind für Leistungsberechtigte vorgesehen, denen es trotz gegebener Erwerbsfähigkeit besonders schwer fällt, eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Sie dient somit insbesondere zur Heranführung an einen strukturierten Arbeitsalltag.

Zur Deckung des Mehraufwandes erhalten die Teilnehmenden zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung.

Einige Einsatzbereiche der Arbeitsgelegenheiten sind als familienfreundlich zertifiziert und damit besonders für Erziehende geeignet.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten eines Einsatzes erhalten Sie von ihrer zuständigen Fallmanagerin bzw. Fallmanager bzw. über die nachfolgende Informationsschrift.


Schritt für Schritt in ein geregeltes Arbeitsleben:

Der nachfolgend Aufgeführte LINK führt Sie zu Informationen und Videos rund um Arbeitsgelegenheiten der INTEGRAL gGmbH.

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