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Antrag Ortsabwesenheit (OA)

Stellen Sie hier einen Antrag auf Ortsabwesenheit (Urlaub)

Daten Antragssteller*in
Anrede
Geburtsdatum
Aktenzeichen
Weitere Personen
Gibt es weitere ortsabwesende Personen?
Welche Personen noch OA sind bei Angabe ja
Zeitraum
Grund
Hiweise zum Grund
Hinweise bzgl. der Ortsabwesenheit

Holen Sie die Zustimmung beim Fallmanagement vorab rechtzeitig ein. Wer ohne Zustimmung abwesend ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen und es entfällt auch der Krankenversicherungsschutz. 

Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, dann soll eine Zustimmung für maximal längstens drei Wochen pro Kalenderjahr erteilt werden. 

Wenn Sie mehr als 3 Wochen pro Kalenderjahr ortsabwesend sind, kann es sein, dass der Leistungsanspruch entfällt sowie ggf. der Krankenversicherungsschutz. Hierzu zählen auch Aufenthalte im Ausland.

Zustimmung gelesener Hinweise
Rückmeldung Ortsabwesenheit

Die Rückmeldung aus der Ortsabwesenheit hat grundsätzlich durch persönliche Vorsprache im zuständigen KreisJobCenter zu erfolgen. Bringen Sie bitte dazu ein Ausweisdokument mit.

Rückmeldungsverfahren OA
Datum der Antragsstellung

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