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Finanzielle Förderung

Für Betriebe, die leistungsgeminderte oder schwer vermittelbare erwerbsfähige Hilfeberechtigte in ein sozialver- sicherungspflichtiges Beschäftigungs-verhältnis einstellen möchten, bietet das KreisJobCenter Eingliederungszuschüsse nach dem Sozialgesetzbuch III an.

Der Umfang der Zuschüsse richtet sich nach der Art und Schwere der Vermittlungshemmnisse und der sich daraus ergebenden Minderleistungs- fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers für den zu besetzenden Arbeitsplatz. Voraussetzung ist, dass

  • der Bewerber/die Bewerberin vor der Einstellung Arbeitslosengeld II durch das KreisJobCenter bezieht,
  • ein Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden abgeschlossen wird,
  • der Arbeitnehmer ein tarifliches, mindestens aber ein ortsübliches Arbeitsentgelt erhält und
  • der Arbeitnehmer in den letzten 4 Jahren vor der geplanten Einstellung noch nicht mehr als 3 Monate im Betrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen war oder dort eine Berufsausbildung absolviert hat

Der Zuschuss muss rechtzeitig vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses, also der Arbeitsaufnahme, beim KreisJobCenter beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten. Ob ein Zuschuss gewährt werden kann, prüfen wir für Sie unabhängig davon, ob der Bewerber von uns vermittelt wurde oder ob er sich die Stelle selbst gesucht hat . Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ein Zuschuss kann nicht bewilligt werden, wenn zu vermuten ist, dass der Betrieb die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um stattdessen einen geförderten Arbeitnehmer einzustellen.

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