Im Rahmen einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (gebräuchlicher, wenngleich rechtlich nicht ganz zutreffend ist die Bezeichnung „betriebliches Praktikum“) erhalten Sie die Möglichkeit, unbürokratisch die Eignung eines Bewerbers oder einer Bewerberin für eine vakante Position in Ihrem Unternehmen zu erproben.,
Ein betriebliches Praktikum umfasst die Dauer von in der Regel zwei und höchstens vier Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine längere Dauer vereinbart werden.
Die Zahlung einer Praktikumsvergütung ist erwünscht, aber nicht zwingend Voraussetzung für die Bewilligung.
Voraussetzung für die Einrichtung eines Praktikums ist, dass
- der Bewerber oder die Bewerberin durch das KreisJobCenter
Marburg-Biedenkopf Arbeitslosengeld II bezieht, - arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ist und
- ein konkreter Personalbedarf im Praktikumsbetrieb für eine
sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle besteht
Das betriebliche Praktikum muss vor Beginn mit dem KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf beantragt und abgestimmt werden.
Vom Praktikumsbetrieb sind folgende Aspekte zu beachten:
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden
- Schutzkleidung wird kostenfrei gestellt
- Arbeits- und Wegeunfälle sind durch die Berufsgenossenschaft des
Arbeitgebers zu versichern - Das KreisJobCenter übernimmt keine Haftung für Sach- und
Personenschäden
Die Einrichtung eines betrieblichen Praktikums ist nicht möglich, wenn
- der Bewerber in den letzten 4 Jahren vor Beginn des Praktikums bereits länger als 3 Monate im Betrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen war oder dort eine Berufsausbildung absolviert hat,
- der Betrieb dem Bewerber vor Beginn des Praktikums bereits einen Arbeitsvertrag angeboten hat oder
- zu vermuten ist, dass der Betrieb wiederkehrend Praktikanten zur Deckung von Auftragsspitzen beschäftigt.
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne telefonisch unter 06421 / 405 4600 oder auch persönlich in Ihrem Betrieb. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!