Widersprüche
Wenn Sie mit einer Entscheidung des KreisJobCenters nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, bei uns eingehen und schriftlich abgefasst sein.
Bitte beachten Sie, dass telefonische oder per Email eingelegte Widersprüche nicht zulässig sind.
Den Widerspruch können Sie an Ihre Fallmanagerin oder Ihren Fallmanager schicken, der zunächst selbst prüft, ob er Ihrem Anliegen entsprechen, also abhelfen, kann.
Ist dies nicht der Fall, wird von der Fallmanagerin oder dem Fallmanager die Widerspruchsstelle eingeschaltet, die dann abschließend über Ihr Anliegen entscheidet.
Hinter einem Widerspruch schlummert aber keinesfalls immer ein unlösbarer Konflikt.
Aus diesem Grunde laden die Mitarbeiter*Innen der Widerspruchstelle Sie auch gerne zu einem Gespräch ein, um persönlich mit Ihnen Ihr Anliegen zu klären.
Ordnungswidrigkeiten
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, müssen Sie alle wichtigen Änderungen mitteilen. Eine wichtige Änderung ist z.B. die Aufnahme einer Arbeit.
Auch Arbeitgeber können verpflichtet sein, uns Auskünfte, z.B. über die Höhe der Vergütung, zu geben.
Wer solche Angaben nicht macht, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen. Die Prüfung und Ahndung solcher Fälle obliegt unserer Bußgeldstelle.
Unterhaltsangelegenheiten
Für unsere Kundinnen und Kunden ist es gerade bei einer bestehenden Abhängigkeit vom Unterhaltspflichtigen oder bei einer erheblichen Gefährdung der familiären Beziehungen nicht zumutbar, den gesetzlichen Unterhalt durchzusetzen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsabteilung mit ihren spezielle Fachkenntnissen im Unterhaltsrecht ermöglichen über die bloße Vereinnahmung der Gelder hinaus vielen Kundinnen und Kunden ein Leben ohne staatliche Unterstützung. Hiervon betroffen sind vor allem Alleinerziehende. Diese können neben der Betreuung der Kinder meist keine Vollzeitbeschäftigung ausüben. Die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche und die regelmäßigen Zahlungen an die Kunden führen nachhaltig zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
Gerade im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation der öffentlichen Hand kommt der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche eine wichtige Bedeutung zu. Die Aufwendungen der Hilfen zum Lebensunterhalt des KreisJobCenters konnten durch die Einnahmen und Ersparnisse aus Unterhalt im Jahre 2017 um rund 3,8 Mio. € vermindert werden.
Forderungsübergang
Haben Leistungsberechtigte Ansprüche gegen einen Anderen, z.B. gegen Arbeitgeber oder Schadensersatzpflichtige, so können diese Ansprüche bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das KreisJobCenter übergehen, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zum Lebensunterhalt nicht erbracht worden wären. Diese Forderungsdurchsetzung ist mit eine Aufgabe der Mitarbeiter*Innen der Unterhaltsstelle.