Betriebliche Maßnahmen, die für Sie als Selbständige*r, Freiberufler*in und Unternehmer*in evtl. vorab als Soforthilfen in Betracht kommen:
Unter der folgenden Homepage finden Sie eine Zusammenstellung der Corona Hilfen:
- Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung des Antragsverfahrens beim Regierungspräsidium Kassel. Bitte lesen Sie diese gründlich durch und legen sich die benötigten Unterlagen zur Antragsstellung bereit. Am Ende der Ausfüllhilfen ist ein Link zum Stellen des Antrages. Auf Grund der hohen Zahl an Anträgen werden Sie bei Unvollständigkeit des Antrages erst mal nicht aufgefordert Unterlagen nachzureichen. Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet!
- Förderkredite und Bürgschaften
- Förderungen im Bereich Digitalisierung
- Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes für Unternehmen
- Kredite der KFW Bank für Unternehmen
Förderdatenbank – Überblick über die Corona HilfenDie Aufzählung erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr. Sie wird jedoch ständig von der landeseigenen Hessen Agentur GmbH aktualisiert.
Regelungen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit:
Die Finanzämter der Länder sind seit 13.03.2020 angewiesen, unbürokratisch und vereinfacht steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu ermöglichen.
Hierzu zählen:
- Zinslose Stundung von Steuern
- Aussetzung von Steuerforderungen bis Dezember 2020
- Herabsetzung der Vorauszahlung von Einkommens- und Körperschaftssteuer
Setzen Sie sich zur Klärung der Detailfragen und Verfahrensabläufe bitte mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.
Prüfen Sie daher bitte in Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse, ob eine dieser Möglichkeiten für Sie in Betracht kommt.
Voraussetzung für die Hilfen sind wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona (Schadenseintritt nach dem 11.3.2020). Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Die Existenzbedrohung bzw. der Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind eidesstattlich zu versichern. Klar ist, dass bei der Steuerveranlagung 2020 für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt wird.
Neben den betrieblichen Leistungen stehen Ihnen als Selbständige und Freiberufler möglicherweise Grundsicherung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II zu
Das KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf möchte Sie darüber informieren, dass Sie trotz Selbständigkeit ggf. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Diese Sozialleistung orientiert sich an den Einkommens – und Vermögensverhältnissen aller Familienmitglieder und sichert das Existenzminium, das Ihre aktuellen Unterkunftskosten und finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt abzgl. der vorhandenen Einkommensarten, beinhaltet. Die Leistungen beinhalten auch einen Krankenversicherungsschutz.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist grundsätzlich für Sie zugänglich, kann jedoch keine betrieblichen Verluste auffangen oder wirtschaftliche Hilfen bereitstellen.
Zur Antragsstellung nutzen Sie bitte folgende Formulare
Sie erhalten nach Prüfung der Unterlagen eine vorläufige Bewilligung zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes nach dem SGBII mit einem Gewährungszeitraum von sechs Monaten. Mit Ablauf dieses Gewährungszeitraums werden wir Sie informieren, ob und welche Unterlagen wir benötigen, um abschließend über Ihren Leistungsanspruch unter Einbeziehung von nachweisen zu entscheiden.
Bei Fragen zum Thema SGB II und Selbständigkeit können Sie uns per Mail unter ruedigerymarburg-biedenkopfde erreichen. Gern rufen wir Sie zurück (bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an).
Für grundsätzliche Fragen rund um die Antragsstellung erreichen Sie uns telefonisch
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in Marburg unter 06421/ 405-70 oder 405-7101
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr. Am Freitag sind wir zwischen 08.00 und 14.00 Uhr telefonisch erreichbar. -
in Biedenkopf unter 06461/790
Sie erreichen uns Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr -
in Stadtallendorf unter 06428/4470
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr. Am Freitag sind wir zwischen 08.00 und 14.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Informationen für Selbständige und Freiberufler im SGB II Bezug
Wenn Sie selbständig tätig sind und aufgrund der aktuellen Corona Krise Umsatzrückgänge oder den totalen Wegfall ihrer Einnahmen verzeichnen (z.B. wegen Geschäftsschließung) melden Sie sich bitte per Mail bei Ihrem / Ihrer zuständigen Fallmanager*in.
Teilen Sie uns in dieser Mail bitte mit
- Ab wann Sie mit Einbußen / Wegfall der Umsätze rechnen oder ab wann diese bereits eingetreten sind
- Mit welchem Einkommen Sie noch für die Zeit bis 30.06.2020 rechnen. Benutzen Sie bitte die Ihnen bekannte Prognosetabelle.
Wir werden zunächst für die Zeit ab 01. März bis Ende Juni (wenn der Bewilligungszeitraum früher endet, dann bis zu diesem Zeitpunkt) eine Neuberechnung Ihrer Leistungen vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass wir für entstehende laufende betriebliche Ausgaben keinen Ausgleich durch das SGB II schaffen können.
Bitte prüfen auch Sie, ob die oben dargestellten Maßnahmen der Soforthilfe für Sie in Betracht kommen.
Bei Fragen zum Thema SGB II und Selbständigkeit können Sie uns per Mail unter ruedigerymarburg-biedenkopfde erreichen. Gern rufen wir Sie zurück (bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an).
Bleiben Sie gesund!
Ihr Fachdienst Fallmanagement für Selbständige