Grundlegende Informationen zum Bürgergeld
Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung wird dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.
Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt.
Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen ist danach erst zu berücksichtigen, wenn es folgende Summe übersteigt: 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person, die in dieser Bedarfsgemeinschaft lebt. Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Ausnahme: die Heizkosten. Diese unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
Die Leistungsminderungen werden mit dem Bürgergeld neu geregelt. Zum 31. Dezember 2022 endet das sogenannte Sanktionsmoratorium. Ab dem 1. Januar 2023 können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse zu Leistungsminderungen führen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass Ihre finanzielle Unterstützung für eine bestimmte Zeit gekürzt wird. Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs, bei der zweiten für 2 Monate um 20 Prozent und ab der dritten für 3 Monate um 30 Prozent. Bei einem Meldeversäumnis mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs. Die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft sind davon nicht betroffen.
Ab 1. Juli 2023 ändert sich außerdem:
Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll dabei intensiver unterstützt werden. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss auch in 3 statt 2 Jahren nachgeholt werden kann. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ist ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro beschlossen. Die Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen wurden dauerhaft ins Gesetz aufgenommen. Aber auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, soll unterstützt werden – mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro.
Für den „roten Faden“ und Transparenz im Eingliederungsprozess sorgt der Kooperationsplan. In diesem wird die gemeinsam entwickelte Strategie in klarer und verständlicher Sprache festgehalten und ermöglicht somit ein besseres Miteinander. Bei Bedarf kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.
80 Fragen zum SGB II
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Bürgergeld
Leistungen
Sie erhalten aktuell Arbeitslosengeld II
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld erhalten. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Die Regelbedarfe werden zum 1. Januar 2023 erhöht:
Neue Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2023
Regelbedarf für …
- Alleinstehende, Alleinerziehende = 502 Euro
- Volljährige Partner = 451 Euro.
- Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 - 24 Jahre) im Haushalt der Eltern = 402 Euro
- Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind (18 - 24 Jahre) = 402 Euro
- Kinder, beziehungsweise Jugendliche, im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre) = 420 Euro
- Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre) = 348 Euro
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre) = 318 Euro
Die angepassten Beträge werden automatisch an Sie ausgezahlt.
Maßnahmen an denen Sie teilnehmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen nach Einführung des Bürgergelds wie gewohnt weiter.
Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner beim Jobcenter.
Alle unsere eServices können Sie wie gewohnt nutzen.
Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben Ihres Jobcenters
Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Gut zu wissen:
Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen!
Informationsblatt:
Anträge
Zur Beantragung des neuen Bürgergeldes nutzen Sie bitte die nachfolgenden Anträge:
Erstantrag SGB II "Bürgergeld"; gültig ab 01.01.2023
Weiterbewilligungsantrag SGB II "Bürgergeld"; gültig ab 01.01.2023
Sonstige Anträge und Bescheinigungen SGB II "Bürgergeld"; gültig ab 01.01.2023
- Antrag Veränderungsmitteilung
- Antrag_5_KdU_Mietsicherheit_SGB_II_u_Abtretung_u_Datenschutz_Formular_01-07-2023.pdf
- Antrag Fahrtkosten SGB II
- Antrag schriftliche Bewerbungskosten
- Zustimmung zur Ortsabwesenheit
- Заява про дозвіл на відсутність
- Rückmeldung von einer Ortsabwesenheit
- Відмітка про повермення
- Bescheinigung persönliche Vorstellung
Online-Beantragung
Infos zum Jobcenterportal
Zur Online-Beantragung des "Bürgergeldes"; gültig ab 01.01.2023
Zusatzblätter SGB II "Bürgergeld"; gültig ab 01.01.2023
- Zusatzblatt_1_Verantwortungs+Einstehensgemeinschaft_SGB_II_Formular_01-01-2023.pdf
- Zusatzblatt_1_Verantwortungs+Einsehensgemeinschaft_SGB_II_Ausfuellhinweise_01-01-2023.pdf
- Zusatzblatt_2_Migrationsdatenblatt_SGB_II_Formular_11-01-2023.pdf
- Zusatzblatt_3_Mehrbedarf_kostenaufwaendige_Ernaehrung_SGB_II_Formular_01-01-2023.pdf
- Zusatzblatt_3_Mehrbedarf_kostenaufwaendige_Ernaehrung_SGB_II_Ausfuellhinweise_01-01-2023.pdf
- Zusatzblatt_4_Wohneigentum_Kosten_SGB_II_Formular_01-01-2023.pdf
- Zusatzblatt_5_Vermoegen_SGB_II_Formular_01-01-2023.pdf
- Zusatzblatt_6_Profilbogen_ab_15_Jahre_SGB_II_Formular_28-06-2023.pdf
- Zusatzblatt_7_Selbstaendige_SGB_II_Einkommen_Art_des_Gewerbes_Formular_01-01-2023.pdf
- Zusatzblatt_8_Selbstaendige_SGB_II_Einkommen_Erklaerung_vorlaeufigen_Prognose_kommende_6_Monate_Formular_01-01-2023.pdf
- Zusatzblatt_9_Selbstaendige_SGB_II_Einkommen_Erklaerung_tatsaechliches_Eink_letzte_6_Monate_Formular_10-01-2023.pdf
Info-Blätter zum Bürgergeld
Info-Blätter zum Bürgergeld
Nachfolgend finden Sie Informationsblätter und Hinweise zum Thema Bürgergeld:
- Das müssen Sie wissen - einige kurze Hinweise
- Das müssen Sie wissen - einige kurze Hinweise in deutscher und ukrainischer Sprache (німецьк/українська)
- Wichtige Themen - ein Überblick
- Wichtige Themen - ein Überblick in deutscher und ukrainischer Sprache (німецьк/українська)
- Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
- Allgemeine Hinweise
- Angemessenheit von Wohnraum
- Berücksichtigung und Abwicklung von Wohnungskosten
- Tipps Wohnungssuche
- Umzug bzw. Wohnungswechsel
- Datenschutzgrundverordnung DSGVO
- Datenschutzgrundverordnung DSGVO für Unterhalt
- Minderungen im SGB II
- Minderungen bei Aufgabe von Arbeit, Ausbildung etc.
- Ortsabwesenheit und Erreichbarkeitsanordnung
- Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Bewerbungskosten
- Schwangerschaft
- Grundrente und Freibeträge
- Rundfunkgebühren
- Pfändungsschutzkonto